Wallbox in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beantragen
Damit ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sein E-Auto zu Hause laden kann, müssen in der Regel 2 Bedingungen erfüllt sein: Erstens, muss die Wohnungseigentümerin bzw. der Wohnungseigentümer einen eigenen Stellplatz haben. Zweitens, muss die Installation einer Wallbox korrekt bei der WEG beantragt werden. Wir erklären, wie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer an ihrem Stellplatz eine Ladestation errichten können.
Kann eine Eigentümergesellschaft eine Wallbox verbieten?
Seit dem 1. Dezember 2020, dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG), können Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer von ihrer Eigentümergemeinschaft die Genehmigung zur Installation einer privaten Wallbox verlangen. Allerdings unterliegen die konkrete Art und Durchführung der baulichen Veränderungen nach wie vor der Entscheidung der Eigentümergemeinschaft. Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer können keine bestimmte Durchführung verlangen oder bestimmen, ob sie oder die WEG die Wallbox installieren.
Gute Vorbereitung durch Elektrofachbetrieb hilft beim positiven WEG-Beschluss
Damit Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer ihren Rechtsanspruch auf die Installation einer Lademöglichkeit – inklusive Verlegung von Leitungen und Eingriffe in die Stromversorgung – durchsetzen können, sollten sie wohlüberlegt und strategisch vorgehen. Am Anfang steht deshalb das Informieren der Miteigentümerinnen und Miteigentümer und das Suchen nach Mitstreitern, mit denen man sich die Kosten für eine notwendige Modernisierung des Stromnetzes teilen kann.
Der Standortcheck durch eine Elektrofachkraft klärt ab, welche Gebäudeanschlussleistung nötig ist, wie der Zustand der Elektroinstallationen im Haus ist und welche weiteren Arbeiten notwendig sind.
Das solltest du bei der Antragsstellung berücksichtigen
Willst du die anderen Eigentümerinnen und Eigentümer im Haus von deinem Vorhaben überzeugen und eine schnelle Beschlussfassung der Eigentümerversammlung erzielen, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten.
Ladestrom in einer Eigentümergemeinschaft abrechnen
Mehre Abrechnungsvarianten sind möglich – abhängig von der Nutzungsart und den örtlichen Gegebenheiten. Ist die Wallbox am Wohnungszähler angeschlossen, ist eine Abrechnung zum Hausstromtarif über den geeichten Haushaltszähler möglich. Bei einem separaten Zähler des Energieversorgers erfolgt die Abrechnung direkt mit diesem, oft zum Auto- oder Fahrstromtarif.
Eine Abrechnung über den Allgemeinstrom ist möglich, wenn der Stromverbrauch mittels MID-konformen Stromzähler eindeutig zugeordnet werden kann. Wenn die Wallbox gemeinschaftlich genutzt wird, dann sind RFID-Karten zur Nutzerauthentifizierung und ein eichrechtskonformer Ladepunkt notwendig.
Fazit
Das Laden eines Elektroautos in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mittels Wallbox bietet große Vorteile, insbesondere in Bezug auf Bequemlichkeit und Förderung der Elektromobilität. Allerdings gibt es Herausforderungen wie die Zustimmung der Miteigentümerinnen und Miteigentümer, technische Anforderungen und faire Kostenverteilung. Rechtliche Anpassungen und Förderprogramme erleichtern die Umsetzung. Mit guter Planung und Zusammenarbeit kann eine effiziente und gemeinschaftsfreundliche Ladeinfrastruktur geschaffen werden.































