Unsere Wallboxen bieten für nahezu alle Anforderungen die passende Ladelösung.
Mehr zur AMTRON® 4You FamilyDie Wallbox ermöglicht es, ein Elektrofahrzeug schnell und sicher zu laden. Doch damit steigt auch die Belastung des Stromnetzes, denn beim Laden eines Elektrofahrzeugs fließt deutlich mehr Strom als bei der Nutzung von elektrischen Haushaltsgeräten. Damit der Netzbetreiber seine Kapazitäten besser planen kann, ist eine Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Erfahre hier, was du zum Thema „Wallbox anmelden“ wissen musst, um eine zügige und reibungslose Inbetriebnahme der Wallbox zu gewährleisten.
Seit dem 21. März 2019 muss eine Wallbox vor Anschluss und Inbetriebnahme angemeldet werden. Die Pflicht zum Wallbox anmelden ist in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgelegt. Anzumelden sind alle Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 3,7 kW. Die meisten Netzbetreiber stellen Online-Formulare zum Wallbox anmelden bereit und erheben folgende Daten:
Je nach Standort und Infrastruktur können weitere Angaben erforderlich sein. Der Antragsteller kann über das Online-Antragsformular meist auch Dokumente zur Ladeeinrichtung hochladen.
Ein stabiles Stromnetz und eine hohe Versorgungssicherheit für alle Abnehmer lässt sich nur sicherstellen, wenn die vom Netzbetreiber bereitgestellten Kapazitäten mit der Stromnachfrage übereinstimmen. Durch den Trend zur Elektromobilität gehen immer mehr Ladestationen ans Netz und lasten die elektrische Infrastruktur regional unterschiedlich aus. Die Anmeldepflicht trägt zu einer verlässlichen Stromversorgung bei und hilft, Überlastungen des Netzes zu vermeiden.
Um eine Wallbox anmelden zu können, ist der lokale Netzbetreiber zu kontaktieren. Über die Anmeldung erhält der Netzbetreiber Informationen darüber, wie viele Haushalte das Stromnetz zum Laden von Elektrofahrzeugen nutzen. Durch statistische Verfahren lassen sich so Prognosen zur Netzauslastung erstellen. Diese Daten ermöglichen es dem Netzbetreiber, Kapazitäten adäquat zu steuern. Der Netzbetreiber ist nicht mit dem Stromanbieter zu verwechseln. Während der Stromanbieter für die Stromversorgung verantwortlich ist, ist der Netzbetreiber für den Erhalt und den Ausbau des Stromnetzes zuständig. Der zuständige Netzbetreiber ist auf der Stromabrechnung und auf dem Stromzähler vermerkt.
Angemeldet werden kann die Wallbox beim Netzbetreiber vom Anschlussinhaber, also dem Hauseigentümer oder Mieter, oder einem zugelassenen Elektrofachbetrieb. Die Anmeldung einer Wallbox bis 11 kW führen Elektroinstallateure oft als kostenlosen Service durch. Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass er Fehler bei der Anmeldung vermeidet und den Anmeldeprozess nicht verzögert. Dem Fachbetrieb sind die Vorschriften und Anforderungen, die der Netzbetreiber für das ordnungsgemäße Wallbox anmelden verlangt, in der Regel bekannt und er ist mit den anzugebenden technischen Spezifikationen gut vertraut.
Die Anmeldung einer Wallbox ist kostenlos. Nach der Genehmigung bleiben dem Antragsteller vier Monate Zeit, um den Anschluss herzustellen. Dieser Zeitraum schließt die Installation und die Inbetriebnahme der Wallbox ein.
Unterlässt der Betreiber auch nach mehrmaliger Aufforderung das Wallbox-Anmelden, kann er als Anschlussnehmer vom Netzanschluss getrennt werden. Kommt es zu Störungen im Stromnetz, die durch eine nicht angemeldete Wallbox verursacht werden, können die Aufwände zur Behebung des entstandenen Schadens an den Anschlussnehmer weitergegeben werden. Schon aus diesen Gründen sollte eine Wallbox stets beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Wallboxen bis zu 11 kW müssen lediglich angemeldet werden. Für Wallboxen ab einer Ladeleistung von über 11 kW besteht über die Anmeldung hinaus eine Genehmigungspflicht. Die Genehmigung für die Inbetriebnahme einer Wallbox mit mehr als 11 kW kann verweigert werden, wenn die technischen Bedingungen für den Anschluss noch nicht vorliegen und eine Nachrüstung der Infrastruktur erforderlich ist. Der Netzbetreiber muss innerhalb von zwei Monaten auf den Antrag für die Genehmigung einer Wallbox reagieren. Nach Anschlusszusage und erfolgreicher Prüfung durch eine Elektrofachkraft ist die Ladeeinrichtung innerhalb von vier Monaten in Betrieb zu nehmen.
Wallbox anmelden? Unbedingt! Vielleicht wusstest du es noch nicht – und damit bist du nicht alleine: Wenn du in deinem Zuhause eine private Ladestation installieren lässt, besteht eine Anmeldepflicht, bei mehr als 11 kW Ladeleistung steht sogar eine Genehmigung durch den zuständigen Netzbetreiber an. Hintergrund: Viele E-Autos, die zeitgleich daheim geladen werden, führen in vielen Haushalten zu einem steigenden Strombedarf und im Stromnetz zu Lastspitzen. Um die Stromversorgung – auch bei Energieengpässen – steuern und optimieren zu können, müssen die Netzbetreiber möglichst genau wissen, wo welcher Strombedarf herrscht.
Ein großer bürokratischer Aufwand entsteht nicht beim Anmelden einer privaten Wallbox. Im Zuge der Wallbox-Installation kann sich dein beauftragter Elektro-Fachbetrieb direkt selbst um die Anmeldung kümmern. Tipp: Nutze unser exklusives MENNEKES Komplettpaket aus Wallbox und Installation!
Auch wenn die Ladeinfrastruktur in größeren Städten zunehmend ausgebaut wird, lohnt sich der Erwerb einer eigenen Ladestation, um ein einfaches Aufladen vor Antritt jeder Fahrt zu gewährleisten und unabhängig zu sein.
Voraussetzungen Wallbox zu HauseErfahre alles rund um die Frage, welche Wallbox für dich geeignet ist und welche Unterschiede zwischen den beiden Varianten 11 kW und 22 kW bestehen.
Wallbox 11 oder 22 kW?Der Kauf einer Wallbox bietet dir zahlreiche Vorteile. Während das Auto zu Hause in der Garage oder auf dem eigenen Stellplatz steht, kannst du bequem kostengünstig laden und mit voller Batterie die täglichen Fahrten antreten. Erfahre hier, was du vor dem Kauf beachten solltest und wo du eine MENNEKES Wallbox kaufen kannst.
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