Sind E-Autos steuerfrei?
Elektrofahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, genießen eine Befreiung von der Kfz-Steuer für 10 Jahre ab Erstzulassung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2035. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert das Kraftfahrzeugsteuergesetz laut § 3d KraftStG. Dabei versteht der Gesetzgeber unter E-Autos ausschließlich Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb. Hybridfahrzeuge zählen nicht dazu – für diese Fahrzeuggattung wird die Kfz-Steuer wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor berechnet.
Wie lange gilt die Steuerbefreiung für Elektroautos?
E-Autos bleiben auch bei einem Halterwechsel bis zu 10 Jahre steuerfrei, jedoch maximal bis Ende 2035. Es handelt sich also um eine Kombination aus 10-Jahresförderung und dem endgültigen Auslaufen der Steuerbefreiung zum 31. Dezember 2035. Wer beispielsweise am 1. Oktober 2030 sein Elektroauto zulässt, profitiert noch 5 Jahre und 3 Monate von der Steuerbefreiung.
Kfz-Steuerpflicht ab 2031 – was ändert sich?
Für alle ab dem 1. Januar 2031 zugelassenen E-Autos fällt Kfz-Steuer an. Basis für die Ermittlung der Kfz-Steuer ist das zulässige Gesamtgewicht des Elektroautos. Da E-Autos aufgrund der Antriebsbatterie und verstärkter Karosseriestrukturen im Durchschnitt schwerer sind als Verbrenner, könnte die Besteuerung nach Gewicht Elektroautos benachteiligen. Zum Ausgleich und zur Förderung der Elektromobilität ist die Gewichtssteuer für Elektroautos daher mit einem 50-%-Rabatt verbunden.
Kfz-Steuer für Hybridfahrzeuge – was gilt?
Hybridfahrzeuge kombinieren Verbrennungs- und Elektromotoren, unterscheiden sich aber in ihrer Auslegung. Das hat indirekt auch Auswirkungen auf die Kfz-Steuer. Die beiden gängigen Konzepte sind der Plug-in-Hybrid und der Vollhybrid.
- Ein Plug-in-Hybrid (PHEV) besitzt sowohl einen Verbrennungsmotor als auch eine aufladbare Batterie. Plug-in-Hybride der neuesten Generation können oft 100 km rein elektrisch zurücklegen. Die Antriebsbatterie eines PHEV lässt sich per Ladekabel an einer Ladestation aufladen.
- Ein Vollhybrid (HEV) ist ebenfalls mit Verbrennungsmotor und Hochvoltbatterie ausgestattet. Die Batterie ist aber erheblich kleiner als beim Plug-in-Hybrid. Bei diesem Fahrzeugkonzept liegt der Fokus auf Treibstoffökonomie und Unterstützung in bestimmten Fahrsituationen. Rein elektrisch kommt ein Vollhybrid im Alltagsbetrieb nur einige hundert Meter weit. Ein Aufladen der Batterie an einer Wallbox ist nicht möglich.
Plug-in- und Vollhybride werden vom Fiskus wie Pkw mit Verbrennungsmotor behandelt und besteuert. Dennoch fällt für Plug-in-Hybride aufgrund der geringeren lokalen CO₂-Emissionen im Fahrbetrieb in der Regel eine geringere Steuer an als für Vollhybride. Dagegen bleiben reine Elektroautos bei einer Zulassung bis Ende 2030 gänzlich von der Kfz-Steuer befreit. Das E-Auto (BEV) bleibt somit die steuerlich optimale Variante.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Elektroautos nach Ablauf der Steuerbefreiung?
Die Berechnung erfolgt nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG), gestaffelt in Gewichtseinheiten je 200 kg. Wie bereits beschrieben, werden von dem so ermittelten Wert 50 % abgezogen, damit Elektrofahrzeuge nicht benachteiligt werden.
Beispiel: Kfz-Steuer nach Ablauf der Steuerbefreiung für Tesla Model 3 und VW ID.3
- Tesla Model 3: 31 € Kfz-Steuer
2149 kg Gesamtgewicht
11 Gewichtseinheiten je 200 kg zu jeweils 5,625 €
62 € (gerundet) Steuern vor Rabatt
31 € (gerundet) Steuern nach 50-%-Rabatt - VW ID.3: 34 € Kfz-Steuer
2260 kg Gesamtgewicht
12 Gewichtseinheiten je 200 kg zu jeweils 5,625 €
68 € Steuern vor Rabatt (gerundet)
34 € Steuern mit 50-%-Rabatt (gerundet)
Aufgrund der Rabattierung fällt die Steuerlast für beide Fahrzeuge mit weniger als 35 € moderat aus. Selbst für ein schweres E-Auto fallen meist weniger als 50 € Kfz-Steuer an.
Lohnt sich ein E-Auto steuerlich?
Auch wenn perspektivisch die Gewichtssteuer eingeführt wird, bleibt das E-Auto gegenüber Benziner und Diesel wirtschaftlich im Vorteil. Das Elektroauto punktet durch weitere Steuererleichterungen:
Fazit
Alle noch bis Jahr 2030 zugelassenen E-Autos sind bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Später zugelassene E-Autos werden nach Gewicht besteuert, aber zu einem vergünstigten Tarif. Zusätzlich machen Förderungen, THG-Prämie, Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung und Ladestromvergünstigungen das Elektroauto auch in Zukunft wirtschaftlich attraktiv.





























