Ist eine Wallbox meldepflichtig?
Seit dem 21. März 2019 muss eine Wallbox vor Anschluss und Inbetriebnahme angemeldet werden. Die Pflicht zur Wallbox-Anmeldung ist in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgelegt. Anzumelden sind alle Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 3,7 kW. Die meisten Netzbetreiber stellen Online-Formulare zum Anmelden von Wallboxen bereit und erheben folgende Daten:
- Standort des Anschlussobjekts
- Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber
- Anschlussart
- Zählernummer
- Maximale Netzentnahme in kVA (Kilovoltampere)
- Ladesteuerung Anzahl der Ladepunkte mit Leistungsdaten
- Herstellerangaben
- Durchführender Elektrofachbetrieb
- Datum der Inbetriebnahme
Je nach Standort und Infrastruktur können weitere Angaben erforderlich sein. Antragstellende können über das Online-Antragsformular meist auch Dokumente zur Ladeeinrichtung hochladen.

Warum muss eine Wallbox angemeldet werden?
Ein stabiles Stromnetz und eine hohe Versorgungssicherheit für alle Abnehmerinnen und Abnehmer lassen sich nur sicherstellen, wenn die vom Netzbetreiber bereitgestellten Kapazitäten mit der Stromnachfrage übereinstimmen. Durch den Trend zur Elektromobilität gehen immer mehr Ladestationen ans Netz und lasten die elektrische Infrastruktur regional unterschiedlich aus. Die Anmeldepflicht trägt dazu bei, dass die Stromnetze regional verlässlicher geplant werden können. So haben Netzbetreibende die Möglichkeit, das Stromnetz lokal frühzeitig auszubauen und eine verlässliche Stromversorgung zu gewährleisten.
Wo muss eine Wallbox angemeldet werden?
Um eine Wallbox anmelden zu können, ist dein lokaler Netzbetreiber zu kontaktieren. Über die Anmeldung erhält der Netzbetreiber Informationen darüber, wie viele Haushalte das Stromnetz zum Laden von Elektrofahrzeugen nutzen. Durch statistische Verfahren lassen sich so Prognosen zur Netzauslastung erstellen. Diese Daten ermöglichen es Netzbetreibern, Kapazitäten adäquat zu steuern.
Übrigens: Netzbetreiber sind nicht mit Stromanbietern zu verwechseln. Während Stromanbieter für die Stromversorgung verantwortlich sind, erhalten Netzbetreiber das Stromnetz und bauen es aus. Der zuständige Netzbetreiber ist auf der Stromabrechnung und auf dem Stromzähler vermerkt.
Wer darf eine Wallbox anmelden?
Angemeldet werden kann die Wallbox beim Netzbetreiber von der Anschlussinhaberin oder dem Anschlussinhaber, also der Hauseigentümerin bzw. dem Hauseigentümer oder Mietenden. Auch Elektrofachbetriebe können die Wallbox-Anmeldung vornehmen. Die Anmeldung einer Wallbox bis 11 kW führen Elektrofachkräfte oft als kostenlosen Service durch. Dies hat für Kundinnen und Kunden den Vorteil, dass Fehler bei der Anmeldung vermieden werden und der Anmeldeprozess nicht verzögert wird. Dem Fachbetrieb sind die Vorschriften und Anforderungen, die Netzbetreiber für das ordnungsgemäße Anmelden einer Wallbox verlangen, in der Regel bekannt und das Fachpersonal ist mit den anzugebenden technischen Spezifikationen gut vertraut.
Was kostet die Anmeldung?
Die Anmeldung einer Wallbox ist kostenlos. Nach der Genehmigung bleiben Antragstellenden 4 Monate Zeit, um den Anschluss herzustellen. Dieser Zeitraum schließt die Installation und die Inbetriebnahme der Wallbox ein.

Was passiert, wenn man seine Wallbox nicht anmeldet?
Unterlässt die Betreiberin oder der Betreiber auch nach mehrmaliger Aufforderung das Wallbox-Anmelden, kann die anschlussnehmende Person vom Netzanschluss getrennt werden. Kommt es zu Störungen im Stromnetz, die durch eine nicht angemeldete Wallbox verursacht werden, können die Aufwände zur Behebung des entstandenen Schadens an die Anschlussnehmerin oder den Anschlussnehmer weitergegeben werden. Schon aus diesen Gründen sollte eine Wallbox stets beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Welche Wallboxen sind genehmigungspflichtig?
Wallboxen bis zu 11 kW müssen lediglich angemeldet werden. Für Wallboxen ab einer Ladeleistung von über 11 kW besteht über die Anmeldung hinaus eine Genehmigungspflicht. Die Genehmigung für die Inbetriebnahme einer Wallbox mit mehr als 11 kW kann verweigert werden, wenn die technischen Bedingungen für den Anschluss noch nicht vorliegen und eine Nachrüstung der Infrastruktur erforderlich ist. Der Netzbetreiber muss innerhalb von 2 Monaten auf den Antrag für die Genehmigung einer Wallbox reagieren. Nach Anschlusszusage und erfolgreicher Prüfung durch eine Elektrofachkraft ist die Ladeeinrichtung innerhalb von 4 Monaten in Betrieb zu nehmen.
Fazit
Wallbox anmelden? Unbedingt! Vielleicht wusstest du es noch nicht – und damit bist du nicht alleine: Wenn du in deinem Zuhause eine private Ladestation installieren lässt, besteht eine Anmeldepflicht, bei mehr als 11 kW Ladeleistung steht sogar eine Genehmigung durch den zuständigen Netzbetreiber an. Hintergrund: Viele E-Autos, die zeitgleich daheim geladen werden, führen in vielen Haushalten zu einem steigenden Strombedarf und im Stromnetz zu Lastspitzen. Um die Stromversorgung – auch bei Energieengpässen – steuern und optimieren zu können, müssen die Netzbetreiber möglichst genau wissen, wo welcher Strombedarf herrscht.
Ein großer bürokratischer Aufwand entsteht nicht beim Anmelden einer privaten Wallbox. Im Zuge der Wallbox-Installation kann sich dein beauftragter Elektrofachbetrieb direkt selbst um die Anmeldung kümmern. Tipp: Nutze unser MENNEKES Komplettpaket aus Wallbox und Installation!





























