Unsere Wallboxen bieten für nahezu alle Anforderungen die passende Ladelösung.
Mehr zur AMTRON® 4You FamilyE-Auto-Besitzer möchten nicht nur unterwegs, sondern auch in den eigenen vier Wänden komfortabel laden können. Denn das Laden an der eigenen Wallbox ist meist bequemer und günstiger als an einer öffentlichen Ladesäule. Für Eigenheimbesitzer gestaltet sich die Installation einer Wallbox in der Garage oder am Carport in der Regel einfach. Doch wie sieht es für Mieter in Mehrfamilienhäusern aus? In diesem Artikel erläutern wir, wie auch Mieter problemlos eine Wallbox in ihrer Mietwohnung nutzen können.
Wichtigste Voraussetzung ist ein zur Wohnung gehörender Stellplatz, um als Mieter eine Wallbox überhaupt installieren zu dürfen. Anders als bei einem Einfamilienhaus muss meist auch auf solche Aspekte wie Skalierbarkeit bzw. Erweiterungsmöglichkeiten der Ladeinfrastruktur oder intelligentes Lastmanagement geachtet werden – insbesondere bei der Installation von mehreren Wallboxen. Das stellt sicher, dass jederzeit weitere Wallboxen installiert werden können und der Hausstrom sinnvoll auf die ladenden E-Autos verteilt wird.
Welche Ladelösung infrage kommt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der Zahl der Interessenten ab. Eine Elektrofachkraft macht einen Standortcheck, klärt die Gebäudeanschlussleistung mit dem Netzbetreiber und prüft die Elektroinstallationen des Hauses. Sobald der Ladelösung zugestimmt wurde, die Kosten geklärt sind, der Genehmigungsantrag beim Netzbetreiber gestellt und die Installation durch einen Elektroinstallateur abgeschlossen sind, kann der Mieter ein Elektroauto bequem und zuverlässig zu Hause aufladen.
Seit 1. Dezember 2020 können Mieter nach Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WEMoG) bzw. Mietrecht verlangen, dass ihr Vermieter dem Einbau einer Ladestation auf ihrem festen, zur Wohnung gehörenden Stellplatz zustimmt. Eine zusätzliche Erleichterung für die Installation einer eigenen Wallbox bietet das Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das am 25. März 2021 in Kraft getreten ist. Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen und bei Gebäuderenovierungen mit mehr als zehn Stellplätzen muss nun jeder Parkplatz mit den notwendigen Leerohren für eine Ladestation ausgestattet sein. Leider klammert das GEIG bestehende Wohngebäude aus.
Dennoch: Wer als Mieter eine Wallbox installieren will, muss nur einen Antrag per Brief oder E-Mail an den Vermieter bzw. über den Vermieter an die Wohneigentümergemeinschaft des Mietshauses (WEG) stellen. Finden sich außerdem mehrere Interessenten an einer Wallbox, kann das die Kosten für den Einzelnen senken und die Entscheidung des Vermieters bzw. der WEG erleichtern. Vielleicht wird dadurch sogar eine Ladeinfrastruktur für alle Mieter vom Vermieter bzw. der WEG aufgebaut. Der Vermieter bzw. die WEG kann den Antrag nur aus wichtigen Gründen ablehnen, zum Beispiel wenn die Installation unverhältnismäßig teuer wäre oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Die Kosten für die Wallbox und deren Ein- und Rückbau werden in der Regel vom Mieter getragen. Dies umfasst die Anschaffung der Wallbox selbst, die Installation durch einen Elektriker sowie eventuelle Anpassungen an der Elektroinstallation. Dafür kann der Mieter die Aufwendungen für den Kauf und Einbau auch als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen und die Wallbox bei Umzug mitnehmen.
Der Mieter kann aber auch mit dem Vermieter einen späteren Kauf oder mit dem Nachmieter eine Übernahme der Wallbox bei Auszug ausmachen. Mieter und Vermieter können außerdem auch vereinbaren, dass der Vermieter die Kosten für Installation der Wallbox übernimmt. Dafür darf der Vermieter die Miete erhöhen und auch eine Zusatzkaution für die Wallbox verlangen.
Die Abrechnung des Ladestroms hängt davon ab, an welche Art von Stromzähler die Wallbox angeschlossen ist und ob es noch weitere Nutzer an der Wallbox gibt. In manchen Fällen ist dadurch eine MID-zertifizierte oder eichrechtskonforme Ladelösung notwendig. Und für das Laden von Elektro-Dienstwagen gelten nochmals besondere Regeln, um den Ladestrom beim Arbeitgeber abrechnen zu können. Ansonsten gilt:
Ist die Wallbox an den Wohnungszähler angeschlossen und nutzt der Mieter die Wallbox alleine, erfolgt die Abrechnung zum Hausstromtarif über den geeichten Haushaltszähler.
Ist die Wallbox an einen separaten, geeichten Stromzähler des Energieversorgers angeschlossen und nutzt der Mieter die Wallbox alleine, wird meist zum Auto- oder Fahrstromtarif direkt mit dem Energieversorger abgerechnet.
Ist die Wallbox am Allgemeinstrom angeschlossen und hat einen eigenen Zähler, wird über den Energieversorger abgerechnet. Wenn alle Wallboxen im Mietshaus einen eigenen MID-zertifizierten Stromzähler haben, erfolgt die Abrechnung oftmals über die Hausverwaltung – ähnlich einer Nebenkostenabrechnung.
Ist die Wallbox am Allgemeinstrom angeschlossen und für eine gemeinschaftliche Nutzung mit Nutzerauthentifizierung via RFID-Karte freigegeben, erfolgt die Abrechnung über einen eichrechtskonformen Ladepunkt.
Besonders empfehlenswert für Mietwohnungen ist eine Wallbox mit integriertem Zugangsschutz und eigenem Stromzähler. Denn so kann die Wallbox auch von mehreren Mietern genutzt werden und der Ladestrom präzise nach Nutzern abgerechnet werden.
Wallbox mit Stromzähler Wallbox mit ZugangsschutzNicht nur Mieter, sondern auch Vermieter profitieren von der Installation einer Wallbox in ihren Mietwohnungen. Die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektroautos kann die Attraktivität der Immobilie steigern. Das trägt dazu bei, den Leerstand zu reduzieren und die Mieteinnahmen zu erhöhen. Da die Nachfrage von Mietern nach Lademöglichkeiten für ihre E-Autos weiter steigen wird, kann es für Vermieter von Vorteil sein, selbst eine Ladeinfrastruktur zu installieren und zu betreiben.
Zusätzlich können Vermieter von staatlichen Förderungen und steuerlichen Anreizen profitieren, die die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektroautos unterstützen. So können Vermieter beispielsweise die Anschaffungs- und Installationskosten und auch die Genehmigung beim Netzbetreiber vollständig absetzen. Die Investition in Wallboxen kann somit langfristig rentabel sein, zur Modernisierung des Wohnungsbestandes beitragen und einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Seit 1. Dezember 2020 gilt: Als Mieter hast du Anspruch auf eine eigene Wallbox. Vor der Anschaffung deiner Wallbox musst du beim Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft allerdings einen entsprechenden Antrag einreichen. Viele Vermieter sind offen für die E-Mobilität, denn die Installation von Ladeinfrastruktur und die Möglichkeit, diese zu nutzen wertet die Immobilie auf und macht sie für potenzielle Mieter attraktiver. Die Installation einer eigenen Ladestation auf dem Stellplatz der Mietwohnung erfordert einige Vorbereitungen und die Auswahl des passenden Geräts. Denke daran, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und dir Rat beim Elektrofachmann einzuholen, um eine sichere und effiziente Installation zu gewährleisten. Schließt du dich mit deinen Nachbarn zusammen und ihr schafft die Wallbox gemeinsam an, kannst du zusätzlich Kosten senken.
Sicherheit, Kontrolle, Abrechnungsfunktion, Benutzerfreundlichkeit, Flexibilität und vieles mehr: Mit einer RFID-Karte steuerst du den Zugang zu deiner Wallbox und machst die Abrechnung von Ladestrom mühelos.
Wallbox mit RFID-Karte