Unsere Wallboxen bieten für nahezu alle Anforderungen die passende Ladelösung.
Auch im Jahr 2025 gibt es Förderungen, die den Kauf und die Installation einer Wallbox erleichtern. Einige Programme bezuschussen auch nur die Errichtung einer Ladeinfrastruktur. Diese aktuellen Förderprogramme werden von Bundesländern, Kommunen oder Stadtwerken angeboten. Die Förderungen der KfW-Bank wurden hingegen beendet.
Die KfW bot mit dem Förderprogramm KfW 440 einen Zuschuss für Ladestationen im Umfeld von Wohngebäuden. Das später aufgelegte Förderprogramm KfW 442 förderte die Kombination aus Wallbox, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher. Dass beide KfW-Programme beendet wurden, hat mehrere Gründe:
Auch wenn der Bund derzeit keine Wallbox-Förderung mehr vergibt, unterstützen verschiedene Bundesländer und Kommunen nach wie vor Investitionen in Wallbox und Ladeinfrastruktur. Besonders in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen können Wallbox-Käuferinnen und -Käufer von attraktiven Förderungen durch landesweite Programme profitieren.
Baden-Württemberg legt den Fokus auf die Förderung der Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Mehrfamilienhäusern. Mit dem BW-e-Solar-Gutschein der landeseigenen L-Bank gibt es einen Zuschuss von 500 €, wenn die Wallbox in Verbindung mit einem vollelektrischen Elektrofahrzeug angeschafft wird. Die Ladestation muss dazu Strom aus der eigenen PV-Anlage beziehen. Das Programm Charge@BW unterstützt vorbereitende Elektroinstallationen für Ladeplätze in WEGs. Pro Ladeplatz gibt es bis zu 2.500 €. Die Wallbox selbst wird hier nicht bezuschusst.
Über das Förderprogramm progres.nrw fördert in NRW die Anschaffung privater Ladestationen. Es werden 40 % der Ausgaben ersetzt. Pro Ladepunkt lassen sich maximal 1.500 € ansetzen. Der Strom muss aus einer Photovoltaikanlage kommen oder über einen Stromliefervertrag mit nachhaltig erzeugter Energie bezogen werden. Daneben fördert NRW die Ausrüstung privater und aus mehreren Stellplätzen bestehender Parkplätze mit Netzanschluss und Ladeinfrastruktur.
Viele Stadtwerke in Deutschland bieten eigene Förderprogramme für Wallboxen an. Die Förderung besteht oft aus einem festen Betrag für die Anschaffung und Montage einer Wallbox. In einigen Fällen ist die Förderung mit dem Abschluss eines neuen Ökostromtarifs verbunden. Kommunen fördern die Errichtung einer privaten Ladestation in unterschiedlichem Ausmaß und haben oft spezielle Beratungsangebote für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter.
Neue KfW-Wallbox-Förderprogramme für Privatpersonen sind weder für 2025 noch für 2026 in Aussicht. Im Bereich Elektromobilität setzt der Bund aktuell stärker auf indirekte Anreize, wie zum Beispiel die Fortführung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 und die Vereinfachung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Installation von Ladestationen.
Auch ohne Wallbox-Förderung ist eine häusliche Ladestation eine zukunftssichere und nachhaltige Investition. Sind keine größeren baulichen Maßnahmen oder eine aufwendige Erweiterung des Hausanschlusses erforderlich, fallen für den Kauf einer 11-kW-Wallbox und deren fachgerechte Montage oft weniger als 2.000 € an. Dieser Betrag deckt die Ladestation, die Verlegung von Kabeln, die Installation der Sicherungen und Schutzschalter sowie die fachgerechte Montage ab. Ist der Einbau aufwendiger und soll die Wallbox Smart-Funktionen besitzen, ist mit maximal 3.000 € zu rechnen.
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Mehr zur THG-Quote erfahrenDie Wahrnehmung einer Wallbox-Förderung ist stets an Konditionen gebunden. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Diese Voraussetzungen sind in der Regel zu erfüllen:
Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf einer Ladestation oder der Beauftragung von Installationsarbeiten gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist fast immer ausgeschlossen.
Viele Förderprogramme setzen voraus, dass die Ladestation mit erneuerbaren Energien betrieben wird. In Frage kommt ein Ökostromtarif oder der Strom aus einer PV-Anlage, oft auch in Kombination.
Die Wallbox muss fest an die Stromversorgung angeschlossen sein. Mobile Ladekabel sind nicht förderfähig.
Die Installation der Ladestation muss zwingend durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb erfolgen. Das ist jedoch schon aus Gründen der Sicherheit und der Gewährleistung erforderlich.
Je nach Förderprogramm kann es eine Zweckbindungsfrist geben. Die geförderte Wallbox muss in diesem Fall nachweislich für einen Zeitraum von mehreren Jahren genutzt werden.
Auch wenn die KfW-Förderprogramme für Wallboxen ausgelaufen sind, bleibt der Ausbau privater Ladeinfrastruktur attraktiv. Bundesländer und Kommunen bieten weiterhin finanzielle Unterstützung an, teils in Kombination mit dem Einsatz erneuerbarer Energien. Für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer rechnet sich der Kauf einer Wallbox auch ohne Zuschuss, da die Kosten überschaubar bleiben und der Nutzen einer eigenen Ladestation überwiegt. Wichtig ist, die Förderbedingungen genau zu prüfen und sich bei Bedarf beraten zu lassen. Eine eigene Wallbox ist auch im Jahr 2025 eine praktische, günstige und zukunftsorientierte Lösung.