Unsere Wallboxen bieten für nahezu alle Anforderungen die passende Ladelösung.
In Zeiten großen Umweltbewusstseins und steigender Treibstoffkosten entscheiden sich immer mehr Menschen für ein E-Auto. Das Besondere: 2 von 3 neu zugelassenen Elektroautos in Deutschland sind zurzeit Dienstwagen. Viele dieser Firmenwagen werden von ihren Fahrerinnen und Fahrern zu Hause geladen und der Arbeitgeber erstattet ihnen die entstandenen Stromkosten. Doch es gibt noch viele weitere Gründe, warum ein Elektro-Firmenwagen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende eine lohnende Investition ist.
Neben dem Umweltbonus für die Anschaffung gibt es auch Steuervorteile für E-Autos und Plug-in-Hybride als Firmenwagen. Beispiel Kilometerbesteuerung: Hier gelten im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern, bei denen 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat versteuert werden, für Plug-in-Hybride nur die Hälfte und für Elektro-Firmenwagen sogar nur ein Viertel dieses Satzes. Die Versteuerung des Arbeitswegs erfolgt erst, wenn der Firmenwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr für die Fahrt zur Arbeit verwendet wird.
Wenn ein Verbrenner als Dienstwagen auch privat genutzt wird, muss auch dies als geldwerter Vorteil basierend auf der 1-%-Regelung versteuert werden. Bei Elektro-Firmenwagen beträgt die Bemessungsgrundlage jedoch nur 0,25 % des Bruttolistenpreises. Arbeitnehmende profitieren von der sogenannten 0,25-%-Regelung, wenn der Bruttolistenpreis für den Neuwagen nicht mehr als 70.000 € beträgt. Ist der Bruttolistenpreis höher, gibt es immerhin noch eine Vergünstigung von 0,5 %. Diese Regelung gilt voraussichtlich noch bis Ende 2030.
Der geldwerte Vorteil bei Plug-in-Hybriden wird unabhängig vom Bruttolistenpreis mit 0,5 % versteuert. Es gibt jedoch zwei Bedingungen: eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern und höchstens 50 Gramm CO2-Emission pro Kilometer nach WLTP. Für andere Plug-in-Hybride gilt die normale 1-%-Regelung wie bei Verbrennern. In naher Zukunft könnte der Staat sogar nur noch solche Plug-in-Hybride steuerlich begünstigen, die überwiegend im rein elektrischen Fahrantrieb (mindestens 50 %) genutzt werden. Noch ist aber nichts entschieden.
Der Kaufpreis und damit die anfängliche Investition in einen Elektrofirmenwagen kann auf den ersten Blick höher sein als bei einem herkömmlichen Verbrenner. Aber bei näherer Betrachtung zeigt sich: Einige Elektrofahrzeuge sind schon heute günstiger als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotor.
Moderne Elektroautos haben oft niedrigere Betriebskosten, sind umweltfreundlicher und genießen mehr Steuervorteile als Verbrenner – besonders Elektro-Dienstwagen bis 70.000 €. Arbeitgeber und Arbeitnehmende sollten daher die Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer im Blick haben, um die wirtschaftliche Attraktivität zu beurteilen.
Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmenden eine betriebliche Ladeinfrastruktur steuerfrei überlassen – einschließlich Zubehör und aller Dienstleistungen rund um Installation, Betrieb und Wartung. Die Steuerbefreiung für Arbeitnehmende gilt jedoch nur, wenn die Ladevorrichtung Eigentum des Arbeitgebers bleibt.
Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmenden aber auch eine Wallbox bezahlen oder zumindest die Anschaffung und Nutzung der Ladeeinrichtung mit einem Zuschuss unterstützen. Wenn das zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn passiert, wird dieser geldwerte Vorteil pauschal mit 25 % Lohnsteuer belegt.
Grundsätzlich gilt: Möchten Arbeitnehmende den E-Firmenwagen zu Hause laden und sich die Stromkosten sicher vom Arbeitgeber zurückerstatten lassen, muss der Firmenwagen einen fest zugewiesenen Stellplatz zu Hause haben. Außerdem darf keine andere Person den Ladepunkt nutzen.
Und zum 1. Januar 2026 sind pauschale Erstattungen nicht mehr erlaubt, das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben festgelegt. Stattdessen muss der geladene Dienstwagen-Strom immer gemessen und nachgewiesen werden, um die Ladekosten zu berechnen. Voraussetzung dafür ist ein zwischen Hauptzähler und Wallbox installierter Zwischenzähler oder – die komfortablere und in der Installation deutlich günstigere Variante – eine Wallbox mit integriertem MID-konformen Stromzähler. Die Abkürzung MID steht für „Measuring Instruments Directive“, was übersetzt „Messgeräterichtlinie“ heißt. MID-konforme Stromzähler sind zertifizierte Energiemessgeräte, mit denen die für das Aufladen verwendete Strommenge genau bestimmt werden kann.
Die Ladekosten werden berechnet, indem dein zu Hause geladener Dienstwagen-Strom (Verbrauch in kWh) mit einer Berechnungsgrundlage für die Stromkosten multipliziert wird. Theoretisch stehen für die Stromkosten-Grundlage 2 Möglichkeiten zu Auswahl:
Du gibst an, wie viel dich eine Kilowattstunde Strom kostet, wenn du deinen E-Dienstwagen zu Hause lädst und mit dieser Angabe werden die Ladekosten berechnet. Auch dein Grundpreis kann anteilig berücksichtigt werden. Und wenn du einen Stromvertrag mit dynamischen Preisen hast, zählt der Monatsdurchschnitt deiner Kosten pro Kilowattstunde.
Falls du eine PV-Anlage hast und selbst produzierten Solarstrom lädst, kannst du auch einfach die kWh-Kosten aus deinem Stromvertrag als Basis nehmen. Das Finanzministerium sieht darin kein Problem.
Jedes Jahr berechnet das Statistische Bundesamt, wie viel eine Kilowattstunde Strom für Privathaushalte in Deutschland durchschnittlich kostet. Auch dieser Durchschnittswert kann als Grundlage genutzt werden, um deine Ladekosten zu berechnen. Du kannst du Werte direkt beim Statistischen Bundesamt ansehen.
Die Auswahl einer Stromkosten-Grundlage gilt jeweils für ein komplettes Kalenderjahr. Beachte außerdem, dass dein Arbeitgeber die Voraussetzungen und das Vorgehen zur Dienstwagenabrechnung wahrscheinlich in einer Dienstwagenrichtlinie festgelegt hat.
Wichtig ist, dass nur dein Elektro-Dienstwagen an der Wallbox geladen werden darf und dass der Stromzähler in der Wallbox mindestens MID-zertifiziert sein muss, damit jede zu Hause geladene Kilowattstunde korrekt nachgewiesen werden kann.
Am einfachsten funktioniert die Dienstwagenabrechnung mit der Dienstwagen-Variante des AMTRON® 4You 500. Diese besitzt einen MID-Zähler und unterstützt dich mithilfe der AMTRON® 4Drivers App dabei, deinem Arbeitgeber alle relevanten Ladedaten zu übermitteln. In der App hinterlegst du z. B. einfach deinen Stromvertrag, damit deine Ladekosten automatisch berechnet werden können. Du kannst deine Ladestatistik in der App entweder manuell exportieren oder einen automatischen E-Mail-Versand mit der Ladestatistik Richtung Arbeitgeber einrichten. Alternativ kann der MID-Zähler aber auch einfach über das Zählerfenster direkt abgelesen werden.
AMTRON® 4You 500 macht nicht nur das Laden, sondern auch die rechtssichere Abrechnung deiner Stromkosten leicht. Mithilfe der einfachen Steuerung über die AMTRON® 4Drivers App und der Exportmöglichkeit von Ladestatistiken kannst du deine vorgenommenen Ladevorgänge sowie Stromverbrauch und Stromkosten auswerten und mit deinem Arbeitgeber abrechnen. Achte darauf, dass du die Wallbox-Variante für die Dienstwagenabrechnung wählst!
AMTRON® 4You 500 kennenlernenWenn du häufig mit dem E-Dienstwagen unterwegs bist, kann sich die eigene Wallbox für dich schnell rentieren. Sie bietet dir maximale Flexibilität und du musst nicht mehr auf dem Firmengelände laden. Dabei ist neben der fachgerechten Installation – wir bieten dir übrigens ein tolles Komplettpaket aus Wallbox inklusive Installation durch einen MENNEKES Qualitätspartner an! – auch die Verrechnung des geladenen Stroms zu beachten. Mit einem integrierten MID-Stromzähler wie beim AMTRON® 4You 500 in der Dienstwagenvariante lässt sich auch die Abrechnung mit dem Arbeitgeber mühelos und rechtssicher realisieren.
Brauchst du eine Wallbox mit Stromzähler und welche Wallbox ist die richtige für dich? Erfahre hier, welches Modell für welche Zwecke bestimmt ist und worauf du achten musst.
Wallbox mit Stromzähler
Sicherheit, Kontrolle, Abrechnungsfunktion, Benutzerfreundlichkeit, Flexibilität und vieles mehr: Mit einer RFID-Karte steuerst du den Zugang zu deiner Wallbox und machst die Abrechnung von Ladestrom mühelos.
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