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Firmenwagen zu Hause laden

Lohnt sich ein Firmenwagen und welche Möglichkeiten hast du, den geladenen Strom mit deinem Arbeitgeber abzurechnen? Das erfährst du hier.

Ladestrom mit Arbeitgeber abrechnen – wir verraten dir, welche Möglichkeiten es gibt

In Zeiten großen Umweltbewusstseins und steigender Treibstoffkosten entscheiden sich immer mehr Menschen für ein E-Auto. Das Besondere: Zwei von drei neu zugelassenen Elektroautos in Deutschland sind zurzeit Dienstwagen. Viele dieser Firmenwagen werden von ihren Fahrern zu Hause geladen und der Arbeitgeber erstattet ihnen die entstandenen Stromkosten. Doch es gibt noch viele weitere Gründe, warum ein Elektro-Firmenwagen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine lohnende Investition ist.

Lohnt sich ein Elektro-Firmenwagen?

Neben dem Umweltbonus für die Anschaffung gibt es auch Steuervorteile für E-Autos und Plug-in-Hybride als Firmenwagen. Beispiel Kilometerbesteuerung: Hier gelten im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern, bei denen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat versteuert werden, für Plug-in-Hybride nur die Hälfte und für Elektro-Firmenwagen sogar nur ein Viertel dieses Satzes. Die Versteuerung des Arbeitswegs erfolgt erst, wenn der Firmenwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr für die Fahrt zur Arbeit verwendet wird. 

Wenn ein Verbrenner als Dienstwagen auch privat genutzt wird, muss auch dies als geldwerter Vorteil basierend auf der 1-Prozent-Regelung versteuert werden. Bei Elektro-Firmenwagen beträgt die Bemessungsgrundlage jedoch nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Arbeitnehmer profitieren von der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung, wenn der Bruttolistenpreis für den Neuwagen nicht mehr als 70.000 Euro beträgt. Ist der Bruttolistenpreis höher, gibt es immerhin noch eine Vergünstigung von 0,5 Prozent. Diese Regelung gilt voraussichtlich noch bis Ende 2030. 

Der geldwerte Vorteil bei Plug-in-Hybriden wird unabhängig vom Bruttolistenpreis mit 0,5 Prozent versteuert. Es gibt jedoch zwei Bedingungen: eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern – ab 2025 sind es 80 Kilometer – und höchstens 50 Gramm CO2-Emission pro Kilometer nach WLTP. Für andere Plug-in-Hybride gilt die normale 1-%-Regelung wie bei Verbrennern. In naher Zukunft könnte der Staat sogar nur noch solche Plug-in-Hybride steuerlich begünstigen, die überwiegend im rein elektrischen Fahrantrieb (mindestens 50 Prozent) genutzt werden. Noch ist aber nichts entschieden.

Was kostet ein E-Auto als Firmenwagen?

Der Kaufpreis und damit die anfängliche Investition in einen Elektrofirmenwagen kann auf den ersten Blick höher sein als bei einem herkömmlichen Verbrenner. Aber bei näherer Betrachtung zeigt sich: Einige Elektrofahrzeuge sind schon heute günstiger als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotor. 

Moderne Elektroautos haben oft niedrigere Betriebskosten, sind umweltfreundlicher und genießen mehr Steuervorteile als Verbrenner – besonders Elektro-Dienstwagen bis 70.000 Euro. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher die Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer im Blick haben, um die wirtschaftliche Attraktivität zu beurteilen.

Familie fährt in einem VW ID. Buzz aus der Garage

Wer bezahlt die Wallbox, um den Dienstwagen zu Hause zu laden?

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine betriebliche Ladeinfrastruktur steuerfrei überlassen – einschließlich Zubehör und aller Dienstleistungen rund um Installation, Betrieb und Wartung. Die Steuerbefreiung für den Arbeitnehmer gilt jedoch nur, wenn die Ladevorrichtung Eigentum des Arbeitgebers bleibt. 

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer aber auch eine Wallbox bezahlen oder zumindest die Anschaffung und Nutzung der Ladeeinrichtung mit einem Zuschuss unterstützen. Wenn das zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn passiert, wird dieser geldwerte Vorteil pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer belegt.

Firmenwagen zu Hause laden – wie wird abgerechnet?

Grundsätzlich gilt: Um als Arbeitnehmer den Firmenwagen zu Hause zu laden und sich die Stromkosten sicher vom Arbeitgeber zurückerstatten zu lassen, muss der Firmenwagen einen festzugewiesenen Stellplatz zu Hause haben. Außerdem darf kein anderer Nutzer den Ladepunkt nutzen. Ist beides gesichert, stehen zwei Abrechnungsoptionen zur Auswahl: steuerfreie Pauschale und manuelle Abrechnung.

Ladestrom über eine Pauschale abrechnen

Die einfachste Methode für die Kostenabrechnung ist die steuerfreie Pauschale. Hier erhält der Arbeitnehmer mit Elektro-Firmenwagen 30 Euro pro Monat, wenn eine kostenlose oder vergünstigte Ladekarte vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird oder eine kostenlose oder vergünstigte Lademöglichkeit auf dem Firmengelände vorhanden ist. Ist beides nicht möglich, erhöht sich der steuerfreie Betrag auf 70 Euro monatlich. Bei Plug-in-Hybriden gibt es für beide Varianten jeweils die Hälfte: 15 Euro bzw. 35 Euro pro Monat. 

Damit es steuerfrei bleibt, muss der Arbeitgeber die Leistung zum ohnehin geschuldeten Lohn gewähren. Außerdem gilt: Wenn die tatsächlichen Kosten die Pauschale übersteigen, kann der Arbeitgeber anstelle der Pauschale auch die nachgewiesenen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten. Zahlt der Arbeitgeber keine Pauschale oder Erstattung, kann der Arbeitnehmer die tatsächlichen Stromkosten immerhin nutzen, um den geldwerten Vorteil aus der Bereitstellung des Dienstwagens zu mindern.

Manuelle Dienstwagenabrechnung beim Arbeitgeber einreichen

Eine andere Möglichkeit ist die manuelle Abrechnung. Dafür muss der Arbeitnehmer die Stromengen und Kosten für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum – normalerweise drei Monate – exakt aufzuzeichnen und beim Arbeitgeber einreichen. Voraussetzung dafür ist ein zwischen Hauptzähler und Wallbox installierter Zwischenzähler oder eine Wallbox mit integriertem MID-konformen Stromzähler. Die Abkürzung MID steht für "Measuring Instruments Directive", was übersetzt "Messgeräterichtlinie" heißt. MID-konforme Stromzähler sind zertifizierte Energiemessgeräte, mit denen die für das Aufladen verwendete Strommenge genau bestimmt werden kann. 

Bei beiden Varianten gilt, dass nur der Elektro-Dienstwagen an der Wallbox geladen werden darf und dass der Stromzähler mindestens MID-zertifiziert sein muss, damit jede zu Hause geladene Kilowattstunde korrekt nachgewiesen werden kann. Der Arbeitnehmer kann bei einer Wallbox wie der AMTRON® 4You 500 – bei MENNEKES in einer Variante mit integriertem MID-Zähler erhältlich – entweder die Ladestatistik über die MENNEKES 4Drivers App manuell exportieren oder einen automatischen E-Mail-Versand mit der Ladestatistik Richtung Arbeitgeber einrichten. Alternativ kann der MID-Zähler aber auch einfach über das Zählerfenster direkt abgelesen werden.

Eine Frau lädt nachts ihren Dienstwagen an einer Wallbox vor einem modernen Wohnhaus auf.

Passende Wallbox für Dienstwagen finden

AMTRON® 4You 500 macht nicht nur das Laden, sondern auch die rechtssichere Abrechnung deiner Stromkosten leicht. Mithilfe der einfachen Steuerung über die AMTRON® 4Drivers App und der Exportmöglichkeit von Ladestatistiken kannst du deine vorgenommenen Ladevorgänge sowie Stromverbrauch und Stromkosten auswerten und mit deinem Arbeitgeber abrechnen. Achte darauf, dass du die Wallbox-Variante für die Dienstwagenabrechnung wählst!

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Fazit

Wenn du häufig mit dem E-Dienstwagen unterwegs bist, kann sich die eigene Wallbox für dich schnell rentieren. Sie bietet dir maximale Flexibilität und du musst nicht mehr auf dem Firmengelände laden. Dabei ist neben der fachgerechten Installation – wir bieten dir übrigens ein tolles Komplettpaket aus Wallbox inklusive Installation durch einen MENNEKES Qualitätspartner an! – auch die Verrechnung des geladenen Stroms zu beachten. Mit einem integrierten MID-Stromzähler wie beim AMTRON® 4You 500 in der Dienstwagenvariante lässt sich auch die Abrechnung mit dem Arbeitgeber mühelos und rechtssicher realisieren.

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Zwei AMTRON 4Business 700 an einem Standfuß auf einem Parkplatz

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Wallbox mit Stromzähler
Wallbox AMTRON® 4You 500 auf einem öffentlichen Parkplatz

Wallbox mit Stellplatz im Freien

Eine Wallbox für den Außenbereich muss höheren Anforderungen genügen als eine Wallbox, die in einer vor Witterungseinflüssen geschützten Garage steht. Gehäuse und Anschlüsse müssen wetterfest ausgelegt sein. Zusätzlich sollte eine im Außenbereich installierte Wallbox vor unbefugter Benutzung und Beschädigung geschützt werden.

Wallbox freistehend
Frau hält RFID-Chip vor MENNEKES Wallbox AMTRON 4You 500 in weiß

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