Unsere Wallboxen bieten für nahezu alle Anforderungen die passende Ladelösung.
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektroautos aufgelegt. Beim Kauf oder Leasing von Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden sind Zuschüsse zwischen 1.500 € und 6.000 € möglich. Die Höhe der Förderung hängt von Fahrzeugtyp, Einkommen und Familienstand ab. Zudem gibt es häufig Herstellerboni, und die Steuerbefreiung für E-Autos wurde verlängert.
Alles zur neuen E-Auto-Prämie, den aktuellen Förderarten und Konditionen erfährst du hier.

Zur E-Auto-Förderung berechtigt sind Privatpersonen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 80.000 € beträgt. Leben in einem Haushalt Kinder unter 18 Jahren, erhöht sich dieser Betrag je nach Anzahl der Kinder auf bis zu 90.000 €. Bei Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften wird das Einkommen der Partner zusammengerechnet.
Die E-Auto-Förderung setzt sich aus 3 Bausteinen zusammen, die addiert die gesamte Förderung ergeben.

Wer sich ein E-Auto anschaffen und von der neuen E-Auto-Förderung profitieren möchte, fragt sich sicher, welche Elektroautos überhaupt gefördert werden. Die gute Antwort: Neben rein batteriebetriebenen Elektroautos (BEV) werden auch bestimmte Plug-in-Hybride (PHEV) und E-Autos mit Range-Extender (REEV) gefördert.
PHEVs und REEVs dürfen höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrische Reichweite haben, um förderfähig zu sein. Für BEVs gibt es solche Bedingungen nicht. Je nach Fahrzeugtyp fällt die Basisförderung unterschiedlich hoch aus.

Die Familienförderung richtet sich nach der Anzahl von Kindern unter 18 Jahren in einem Haushalt. Wer keine Kinder unter 18 Jahren in seinem Haushalt hat, erhält diesen Förderbaustein nicht.

Je nach Bruttojahreseinkommen deines Haushaltes kannst du im Rahmen der sozialen Staffelung eine weitere Aufbesserung der E-Auto-Prämie erhalten.
Familie Maier hat 2 kleine Kinder und erwirbt ein Elektroauto (BEV). Das Jahreseinkommen beträgt 38.000 €.
Die Familie erhält 6.000 € Förderung und ergibt sich aus:
3.000 € Basisförderung fürs Elektroauto
1.000 € Familienförderung
2.000 € soziale Staffelung
Familie Maier erhält im Beispiel die maximale E-Auto-Förderung in Höhe von 6.000 €, da sie in allen 3 Förderungsbestandteilen den höchsten Satz erhalten.
Sabine lebt mit Stefan in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Die Tochter ist 15 Jahre alt. Das gemeinsam erwirtschaftete durchschnittliche Jahreseinkommen ist 83.000 €. Angeschafft wird ein Plug-in-Hybrid.
Die Fördersumme beträgt 2.000 €, bestehend aus:
1.500 € Basisförderung für den Plug-in-Hybrid (PHEV)
500 € Familienförderung
Yusuf lebt allein und erzielt ein Jahreseinkommen von 55.000 €. Er schließt einen Leasingvertrag für ein Elektroauto (BEV) ab.
Das Leasing wird mit 4.000 € gefördert:
3.000 € Basisförderung fürs Elektroauto (BEV)
1.000 € soziale Staffelung
Die E-Auto-Prämie lässt sich rückwirkend zum 1. Januar 2026 beantragen. Entscheidend ist der Tag der Zulassung. Die Förderung gibt es also auch, wenn der Kaufvertrag für das E-Auto bereits Ende 2025 abgeschlossen und das Fahrzeug erst in 2026 geliefert und zugelassen wurde. Autos, die vorher zugelassen wurden, erhalten keine staatliche Förderung.
Viele Hersteller nehmen die Förderung zum Anlass, um den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos mit einem eigenen Rabatt noch attraktiver zu machen. Viele dieser Rabatte sind modell- oder aktionsgebunden und unterliegen bestimmten Konditionen. Es empfiehlt sich daher eine genaue Prüfung. Die Kombination von staatlicher Förderung und einem Herstellerbonus machen Kauf oder Leasing eines E-Autos in 2026 besonders attraktiv.

Neben einer Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags ist der Fahrzeugschein vorzulegen. Da die Höhe der E-Auto-Prämie einkommensabhängig ist, sind auch die beiden letzten Einkommensteuerbescheide einzureichen. Diese dürfen maximal 3 Jahre alt sein.

Ab Mai 2026 kannst du die E-Auto-Förderung über ein Online-Portal des Bundesministeriums beantragen. Dort werden alle erforderlichen Nachweise hochgeladen. Für eine schnellere Bearbeitung empfiehlt sich die Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises.

Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre im Besitz der Käuferin bzw. des Käufers bleiben. Erfolgt der Verkauf früher, wird eine anteilige oder vollständige Rückzahlung des Förderbetrags fällig. Die genaue Regelung findet sich in der endgültigen Förderrichtlinie, die für Ende Februar 2026 erwartet wird.

Die E-Auto-Prämie lässt sich nur von Privatpersonen wahrnehmen. Dienstwagen und Firmenfahrzeuge sind von der E-Auto-Prämie ausgeschlossen.
Rein batterieelektrisch betriebene Elektroautos (BEV) bleiben bis zu 10 Jahre nach Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Wer sein Fahrzeug also Anfang 2026 zulässt, kann nahezu die volle Laufzeit ausschöpfen. Bei einem Halterwechsel wird die verbleibende Steuerbefreiung auf die neue Halterin bzw. den neuen Halter übertragen.
Auch wenn der Bund keine direkten Zuschüsse für private Wallboxen mehr gewährt, gibt es weiterhin zahlreiche regionale und kommunale Förderprogramme zur Installation von Ladeinfrastruktur. Privatpersonen können 20 % der Arbeitskosten für die Installation steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Zudem bleibt das Laden beim Arbeitgeber bis Ende 2030 steuerfrei.